Die DIN EN 1090 ersetzt die bisherigen Normen DIN 18800-7 (Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten) und DIN V 4113-3 (Schweißen von Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung).
Durch Einführung dieser Norm ergeben sich einige Änderungen für den Metallbau. Damit dürfen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn der Fachbetrieb (*) nach EN 1090 zertifiziert ist.
Der Fachbetrieb ist verpflichtet, sein Produkt mit einer Leistungsbeschreibung und einer Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichnung) zu versehen. Durch eine nicht vorhandene Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichnung) stellt sich das Werk nach dem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 17. Juni 2015, Az.: 4 S 141/14 regelmäßig als mangelhaft dar.
In unserem Fertigungshandbuch sind sämtliche relevante Abläufe, z.B. die WPK (werkseigene Produktionskontrolle), festgelegt. Durch das Dokumentieren und die ständige Eigenüberwachung der Produktion ermöglichen wir, dass die Anforderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie umgesetzt und die darunterfallenden Produkte mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.
(*) Die zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090.
In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Tragwerkes, Stahlwerkstoffes, Schweißverfahrens und anderen Kriterien wird in diversen Ausführungsklassen unterschieden:
Ausführungsklasse EXC 1
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275, (z.B.: Treppen und Geländer in Wohngebäuden, Landwirtschaftliche Gebäude z.B. Scheunen, Gewächshäuser, Wintergärten an Wohngebäuden
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
Ausführungsklasse EXC 2
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, zuzuordnen sind (z.B.: Treppengeländer in einem Mehrfamilienhaus).